Verwaltung: keine Verkehrsberuhigung der Herzogstraße

Veröffentlicht am 03.12.2014 in Verkehr

In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 04.12.2014 teilt die Verwaltung auf Anfrage der SPD Fraktion mit, dass sie keinen Handlungsbedarf für die Herzogstraße sieht. "Da müssen wir jetzt am Ball bleiben und Verbesserungen für die Anwohner und die KITA erreichen", so Christiane Laschinski aus der BV.

 

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In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 04.12.2014 teilt die Verwaltung auf Anfrage der SPD Fraktion mit, dass sie keinen Handlungsbedarf für die Herzogstraße sieht. "Da müssen wir jetzt am Ball bleiben und Verbesserungen für die Anwohner und die KITA erreichen", so Christiane Laschinski aus der BV.

 

Hier die Verwaltungsvorlage:

Anfrage:

Die Herzogstraße in Hofstede wird in letzter Zeit vermehrt als Rennstrecke genutzt. Verschiedene Anwohner haben sich schon beschwert, dass dort regelmäßig gerast wird. Ende Juni kam es in Höhe des Schrebergartens bereits zu einem Unfall mit Fahrerflucht auf Grund weit überhöhter Geschwindigkeit.

Die SPD-Fraktion fragt an:

Können auf der Herzogstraße vermehrt Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen werden?

Ist es möglich, im Bereich zwischen Kindergarten und Schrebergarten, Tempo 30 einzuführen? Dort besteht eine erhöhte Unfallgefahr.

Des Weiteren befindet sich dort die Geschäftsstelle der AWO. Da auf der Seite der AWO und der Kfz-Werkstatt kein Bürgersteig ist, sind die Fußgänger gezwungen, auf der Straße entlang zu laufen. Auch dort ist die Unfallgefahr erheblich. Sinnvoll wäre in dieser Höhe außerdem eine Verkehrsinsel.

Die Verwaltung wird um Prüfung und genaue Aufstellung der Kosten für eine Verkehrsinsel und Einrichtung einer Tempo 30-Zone gebeten.

 

Antwort:

Aus Sicht der Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamtes ist die Herzogstraße unauffällig. Es wurden Geschwindigkeitsmessungen am 10.09.2014 und am 17.09.2014 durchgeführt. Dabei wurden bei der ersten Messung kein und bei der zweiten Messung ein Verstoß registriert. Weitere Kontrollen sind daher durch die Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamtes nicht vorgesehen.

Die Herzogstraße gehört zum gesamtstädtischen Hauptverkehrsstraßennetz, so dass grundsätzlich mit der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit in Verbindung mit den generellen Geschwindigkeitsregelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine angemessene und ausreichende Verkehrsregelung besteht. Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen kommen nur dort in Frage, wo eine besondere Gefahrenlage vorliegt.

Die festgestellte Situation auf der Herzogstraße weist nach den getroffenen Feststellungen keine Besonderheiten auf, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern. Im Gegensatz zu Schulkindern legen Kinder den Weg zu Kindergärten nicht allein sondern in Begleitung Erwachsener zurück. Die Kindertageseinrichtung liegt nicht unmittelbar an der Herzogstraße. Zwischen dem eingezäunten Kindergartengelände und der Straße befinden sich ein ca. 2,5 m breiter Gehweg und ein ca. 6 m breiter Grünstreifen. Auf der Herzogstraße sind hier für beide Fahrtrichtungen die Gefahrzeichen “Kinder” aufgestellt und Symbole auf der Fahrbahn markiert. An der südlichen Seite ist ein Gehweg vorhanden. In Höhe des Zugangs zur Kleingartenanlage ist eine Schutzinsel als Überquerungshilfe eingerichtet.

Nach der Überprüfung mit der Polizei ist daher keine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Herzogstraße anzuordnen.

Die Möglichkeit der Einrichtung einer Verkehrsinsel wurde vom Tiefbauamt überprüft.

Die Herzogstraße weist im besagten Bereich eine Regelbreite von ca. 6,5 m auf. Sie hat dort nur auf der südlichen Seite einen abgesetzten, höher gelegenen Gehweg. Für den Einbau einer Querungshilfe oder Verkehrsinsel werden zusätzlich 2,5 m in der Breite benötigt. Somit müsste die Fahrbahn in die Böschung hinein verlegt werden.

Da hier nur ein einseitiger Gehweg vorhanden ist, ist die Einrichtung einer Querungshilfe nicht sinnvoll. Eine Querungshilfe kann den Fußgängerverkehr von einer zur anderen Gehwegseite führen - nicht zu privaten Eingängen oder Zufahrten ohne vorgelagerten Gehwegbereich. Es müsste somit auf der bebauten Seite ein Gehweg angelegt und ein Anschluss an den höher gelegenen Gehweg erstellt werden. Dieses wäre technisch sehr aufwändig und kostenintensiv.

Die Einrichtung einer Querungsinsel ist somit wirtschaftlich nicht möglich. Eine entsprechende Kostenaufstellung kann nicht erstellt werden, da die Kosten für die Erstellung der Böschungssicherung nicht ohne Gutachten und weitere Untersuchungen ermittelt werden können.

 

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